Hinweise zu technischen und organisatorischen Maßnahmen

Informationen für Kunden von I.DO.ONE

I.DO.ONE setzt technische und organisatorische Maßnahmen (TOM) im Sinne von Art. 32 DSGVO ein, um personenbezogene Daten gegen Verlust, Missbrauch, unbefugten Zugriff und unbefugte Offenlegung zu schützen. Diese Seite erklärt, wo Kunden die konkreten Maßnahmen finden, und macht keine darüber hinausgehenden Zusagen.

1. Bestandteil der Vertragsunterlagen

Die konkreten technischen und organisatorischen Maßnahmen sind Bestandteil der Vertragsunterlagen, insbesondere einer TOM-Anlage zum Auftragsverarbeitungsvertrag (siehe hierzu auch unsere Hinweise zum Auftragsverarbeitungsvertrag). Sie werden Kunden im Rahmen der Vertragsbeziehung zur Verfügung gestellt.

2. Hinweis zum Umfang dieser Seite

Diese Seite beschreibt bewusst keine einzelnen technischen Maßnahmen im Detail und macht keine konkreten Sicherheitsversprechen. Die tatsächlich eingesetzten Maßnahmen hängen vom jeweiligen System, der Vertragskonfiguration und dem aktuellen Stand der Technik ab und werden Kunden gesondert dokumentiert.

3. Ansprechpartner

Bei Fragen zu den technischen und organisatorischen Maßnahmen wenden Sie sich bitte an info@idoone.de.